BEG-Förderung Neubau
Das Effizienzhaus 40 NH wird bis Ende Februar 2023 gefördert. Eigentlich sollte die BEG-Förderung für den Neubau Ende 2022 auslaufen und durch eine neue Förderung 2023 ersetzt werden.
Die Förderung im KfW-Programm „Wohngebäude – Darlehen 261“ wird übergangsweise bis zum 28. Februar 2023 fortgesetzt. Die Neubauförderung startet zum 1. März 2023 neu. Neubauten werden dann über eine andere Richtlinie gefördert.
Dafür tragen nun das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesbauministerium die Verantwortung.
Ab März 2023 wird die Neubauförderung als viertes Teilprogramm des BEG von den bisherigen Regelungen getrennt und in einer eigenen Richtlinie mit dem Titel „KfN – klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Bis dahin bleiben die bestehenden Regelungen zum BEG in Kraft. Damit ist ein nahtloser Übergang in die Förderung 2023 für Neubauten gewährleistet.
Auch die Vorschriften für das Heizen in geförderten Effizienzhäusern werden verschärft: Biomasseanlagen sind nur noch zulässig, wenn sie nicht mehr als 2,5 mg/m3 Feinstaub erzeugen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten zudem strengere Anforderungen an die Geräuschemission der Außeneinheit eines geförderten Effizienzhauses mit Luft-Wasser-Wärmepumpen.