BEG-Förderung Neubau

Das Effizienzhaus 40 NH wird bis Ende Februar 2023 gefördert. Eigentlich sollte die BEG-Förderung für den Neubau Ende 2022 auslaufen und durch eine neue Förderung 2023 ersetzt werden.

 

Die Förderung im KfW-Programm „Wohngebäude – Darlehen 261“ wird übergangsweise bis zum 28. Februar 2023 fortgesetzt. Die Neubauförderung startet zum 1. März 2023 neu. Neubauten werden dann über eine andere Richtlinie gefördert.

 

Dafür tragen nun das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesbauministerium die Verantwortung.

Ab März 2023 wird die Neubauförderung als viertes Teilprogramm des BEG von den bisherigen Regelungen getrennt und in einer eigenen Richtlinie mit dem Titel „KfN – klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Bis dahin bleiben die bestehenden Regelungen zum BEG in Kraft. Damit ist ein nahtloser Übergang in die Förderung 2023 für Neubauten gewährleistet.

 

Auch die Vorschriften für das Heizen in geförderten Effizienzhäusern werden verschärft: Biomasseanlagen sind nur noch zulässig, wenn sie nicht mehr als 2,5 mg/m3 Feinstaub erzeugen. Ab dem 1. Januar 2024 gelten zudem strengere Anforderungen an die Geräuschemission der Außeneinheit eines geförderten Effizienzhauses mit Luft-Wasser-Wärmepumpen.

15.02.2023

Bauzinsentwicklung: So stark sind die Zinsen gestiegen

 

Seit Anfang des Jahres 2022 sind die Bauzinsen sprunghaft gestiegen. Für eine Standardfinanzierung ging es rauf von etwa 1 Prozent im Januar auf aktuell etwa  3,8 Prozent (Stand: 15. Februar 2023). Standard bedeutet, dass Du 80 Prozent des Kaufpreises und die Nebenkosten wie Makler und Steuern selbst aufbringst. Die Zinsen schreibst Du für 10 Jahre fest.

 

Die Kalkulation Deiner Baufinanzierung ändert sich damit fundamental. Das zeigt das folgende Beispiel: Nehmen wir an, Du kannst etwa 1.000 Euro pro Monat für die Haus- oder Wohnungsfinanzierung aufbringen. Das sind 12.000 Euro im Jahr. Kostet Deine Traumimmobilie 300.000 Euro, so sind das 4 Prozent. Bei einem Bauzins von 1 Prozent passte die Rechnung: Dir verblieben noch 3 Prozent für die Tilgung, ein vernünftiger Wert.

Sollst Du nun wegen der Entwicklung der Bauzinsen bereits 3,5 Prozent oder mehr an Zinsen zahlen, fehlt Dir in diesem Beispiel der finanzielle Spielraum für die Tilgung: Du musst entweder jeden Monat mehr Geld aufbringen, oder mit geringeren Bau- oder Kaufkosten rechnen.

Die Entwicklung der Bauzinsen hat also großen Einfluss auf Deine Kalkulation.

 

Besprich dieses Thema am besten mit einem Baukreditvermittler. Er kann Dir für Deinen persönlichen Fall erläutern, mit welchem Zins Du aktuell rechnen musst und welche Möglichkeiten Du hast.

31.01.2023

31.01.2023

Bau- und Leistungsbeschreibung 01/2023

Ausführung gemäß GEG 2020

30.01.2023

 

30.01.2023

 

Das "Gebäudeenergiegesetz" (GEG) ist eine Zusammenfassung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Regelwerk.

 

Es wurde 2020 erstmals eingeführt und soll zum 1.1.2023 sowie in den Folgejahren mehrmals novelliert werden, um die Beschlüsse des Koalitionsvertrages und des Entlastungspaketes umzusetzen.

 

 

 

GEG 2.0 erhöht notwendige Primärenergieeinsparung

 

Im novellierten Gebäudeenergiegesetz wird der zulässige Primärenergiebedarf eines zu errichtenden Gebäudes von bisher 75 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 % reduziert.

 

Für die Verschärfung der Hüllanforderungen wird bei Wohngebäuden der auf die Fläche gemittelter Durchschnittswert der U-Werte der einzelnen Hüllen-Bauteile (HT‘-Wert ) von 1 auf 0,7 reduziert.

Für Nichtwohngebäude werden die zulässigen mittleren U-Werte der Bauteilgruppen verschärft.

 

Bereits im Jahre 2025 soll das Effizienzhaus-40 (EH-40) als gesetzlicher Neubaustandard definiert werden. Aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Anforderungsniveaus können die bisherigen Annahmen für das vereinfachte Nachweisverfahren für Wohngebäude nicht mehr direkt angewendet werden. Daher wurden die entsprechenden Anforderungen in Anlage 5 des GEG angepasst und orientieren sich zukünftig an den Referenzwerten der bisherigen KfW-Effizienzhaus-55-Förderung. Erdgas-basierte Heizungen sollen nach der GEG-Novelle nicht mehr zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards zugelassen werden.

30.01.2023

Baukindergeld (424)

 

Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dafür stellte der Bund Förder­mittel in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. Euro bereit. Die Förderung war sehr erfolgreich, die Förder­mittel sind erschöpft.

 

Bundesbauministerin kündigt neue Eigentumsförderung ab Juni 2023.

Die nachfolgeregelung für das Baukindergeld soll

ab dem Sommer 2023 starten. Gefördert werden Familien mit einem

Jahreseinkommen von bis zu 60.000 € brutto.

 

Die Bundesregierung plant im Sommer einen Neustart der Wohneigentumsförderung für Familien. "Das entsprechende KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten soll ab dem 1. Juni bereitliegen", sagte Bauministerin Klara Geywitz in einem Interview. "Hierfür stehen 350 Millionen Euro pro Jahr bereit." Das Geld werde über zinsgünstige Kredite weitergegeben. Förderberechtigt sollen Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr sein, plus weitere 10.000 Euro für jedes Kind.

 

Das Baukindergeld, das die Regierung aus Union und SPD 2018 eingeführt hatte, war 2021 abgelaufen. Geywitz hatte das neue Förderprogramm schon Ende September angekündigt, aber noch kein Datum genannt.

 

 

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